Kreissportfischerverband Kiele.V. · gegr. 1947 · Kieler Förde und Umgebung

Fischereischein

Fischereischein

Wer in Schleswig-Holstein angeln will, braucht den Fischereischein. Hier finden Sie Informationen zu Lehrgang, Prüfung und Ausbildungsthemen.

Seit dem 22. Februar 1983 ist die Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt. Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat, muss die Fischereischeinprüfung ablegen. Der Gesetzgeber des Landes Schleswig-Holstein hat den Landesangelverband mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.

Viele ehrenamtliche Sportfreunde der Kreisverbände und Vereine sind Jahr für Jahr als Lehr- und Prüfbefähigte für die Angler tätig, die die Fischereischeinprüfung ablegen wollen.

Die vom Landesangelverband festgelegte Ausbildungs- und Prüfungsordnung gibt den Weg vor, damit diese Prüfung gesetzlich ablaufen kann. Der Lehrgang beinhaltet sechs Fachthemen.

Notwendigkeit der Ausbildung und Prüfung

Wer den Fischfang ausüben will, hat nicht allein seine Rechte wahrzunehmen, er muss zugleich seine Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen. Er hat in allen seinen Handlungen die Grundsätze der Fischgerechtigkeit zu wahren und den Bestimmungen des Fischereigesetzes, der KüFVO und der BiFVO sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes zu genügen.

Außerdem sind die Vorgaben aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen über den Naturschutz, den Umweltschutz und den Tierschutz strikt zu beachten. An eine korrekte und waidgerechte Ausübung der Fischerei sind daher Anforderungen zu stellen, die über allgemeine Fischkenntnisse und Fertigkeiten des Ausübenden hinausgehen. Nur ein ausgebildeter Angelfischer kann diesen Pflichten gerecht werden.

Die sechs Ausbildungsthemen

Ausführlich nachlesen
  1. Allgemeine Fischkunde

    Aufbau des Fischkörpers und seiner Organe, Alter und Geschlechtsbestimmung.

  2. Spezielle Fischkunde

    Einheimische Fischarten und Meeresfischarten der Küstengewässer unterscheiden.

  3. Hege- und Gewässerkunde

    Das Wasser als Lebenselement der Fische, Gewässertypen, Hege und Pflege.

  4. Natur-, Tier- und Umweltschutz

    Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der Kreatur Fisch und ihrem Lebensraum.

  5. Gerätekunde

    Erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, waidgerechte Zusammenstellung des Geräts.

  6. Gesetzeskunde

    Fischereirecht, Schonzeiten, Mindestmaße, BiFVO und KüFVO.

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Rechtsgrundlagen